Schritt für Schritt zur Gefährdungsbeurteilung
10.12.2024 / Arbeitsschutz / von Max Birkenmeier7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung
Die Unterweisung Deiner Mitarbeiter:innen zu den Gefährdungen bei der Arbeit gehört zu den grundlegenden Unternehmerpflichten. Aber wie weißt Du, welche Themen Du unterweisen musst? Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Diese hilft Dir, die Gefährdungen zu identifizieren, die an den Arbeitsplätzen oder durch die Tätigkeiten Deiner Mitarbeiter:innen auftreten können. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Hier findest Du eine aktualisierte Übersicht der sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung, damit Du rechtssicher und praxisnah für die Unterweisung Deiner Mitarbeiter:innen aufgestellt bist.
1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
Verschaffe Dir einen Überblick über die Organisation und die Tätigkeiten in Deinem Betrieb. Dabei kannst Du gleichartige Tätigkeiten mit ähnlichen Gefährdungen zusammenfassen, z. B. Büroarbeitsplätze.
Bei speziellen Gefahrenlagen oder komplexen Situationen kann eine detailliertere Beurteilung erforderlich sein, auch für einzelne Mitarbeiter:innen. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Schwangere, junge Berufseinsteiger:innen oder Menschen mit Behinderungen benötigen individuelle Gefährdungsbeurteilungen.
2. Ermitteln der Gefährdungen
Im nächsten Schritt ermittelst Du mögliche Gefährdungen. Diese können stark variieren, je nach Branche, Tätigkeit und Arbeitsumgebung. Neben offensichtlichen Gefahren (z. B. Unfallrisiken) solltest Du auch langfristige Belastungen wie Lärm oder psychischen Stress berücksichtigen.
Eine Orientierung bieten folgende Gefährdungsarten:
Gefährdungsart | Beispiele |
---|---|
Mechanisch | Quetschungen, Stolpern, Stürzen |
Chemisch | Gefahrstoffe wie Asbest, Gase, Dämpfe |
Thermisch | Heiße/kalte Oberflächen oder Substanzen |
Brand- und Explosionsgefahr | Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen |
Elektrisch | Stromschläge, offene Kabel |
Physikalisch | Lärm, UV-Strahlung, Vibrationen |
Biologisch | Krankheitserreger, allergieauslösende Stoffe |
Physisch | Körperliche Belastungen, falsche Haltung |
Psychisch | Stress, Mobbing, Ängste |
3. Beurteilen der Gefährdungen
Bewerte anschließend die ermittelten Gefährdungen. Dabei sind Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit entscheidend.
- 1. Klasse: Akzeptable Risiken, die auch nach Maßnahmen bestehen bleiben.
- 2. Klasse: Risiken mit mittelfristigem Handlungsbedarf.
- 3. Klasse: Unakzeptable Risiken, die sofortige Maßnahmen erfordern.
4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
Setze das S-T-O-P-Prinzip ein:
- S - Substitution: Gefahrenquelle beseitigen, z. B. durch alternative Materialien.
- T - Technische Maßnahmen: Schutzmaßnahmen wie Lichtschranken oder Sicherheitsbarrieren.
- O - Organisatorische Maßnahmen: Gefährdungen zeitlich/räumlich trennen, z. B. kürzere Schichten.
- P - Personenbezogene Maßnahmen: Schulungen und PSA (persönliche Schutzausrüstung).
5. Durchführen der Maßnahmen
Jetzt ist es Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Kläre dabei Verantwortlichkeiten und Fristen: Wer macht was bis wann?
Ein zentraler Punkt ist die Unterweisung Deiner Mitarbeiter:innen. Diese muss vor Tätigkeitsbeginn (Erstunterweisung) und regelmäßig (mindestens jährlich) erfolgen. Ob vor Ort oder online – die Methode ist flexibel, aber die Qualität der Inhalte und die Motivation der Teilnehmer sind entscheidend.
6. Überprüfen der Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen
Prüfe, ob alle Maßnahmen umgesetzt wurden und wie effektiv sie sind. Das solltest Du sowohl nach der Einführung als auch in regelmäßigen Abständen tun. Dabei kannst Du feststellen, ob die Gefährdungen tatsächlich minimiert oder beseitigt wurden.
7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsplätze verändern sich ständig. Ob neue Maschinen, Arbeitsstoffe oder Unfälle – die Gefährdungsbeurteilung ist ein lebendiger Prozess. Halte alle Änderungen und Anpassungen stets dokumentiert fest, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.