Online unterweisen mit TÜV Rheinland
nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter umfassend zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Dazu gehören Informationen über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz, die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung, Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Ersten Hilfe. Dieses Gesetz bildet die Basis für betrieblichen Arbeitsschutz, der die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten soll.
Arbeitsschutz ist obligatorisch
Konsequenter Arbeitsschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht - vielmehr ist es eine lohnende Investition in Ihr Unternehmen. Doch es geht nicht nur um die Unterweisungsinhalte: Neben der rechtskonformen Gefährdungsbeurteilung nach Tätigkeit, Arbeitsplatz und Arbeitsmittel und der Durchführung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen gilt eine Dokumentationspflicht der durchgeführten Unterweisungen gemäß $6 ArbSchG.
Unterweisungen zur Arbeitssicherheit:
Ihre Pflichten und wie Sie rechtskonform bleiben.
Die Unterweisung der Mitarbeiter im Arbeitsschutz ist entscheidend, um potenzielle Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften zu vermeiden und damit verbundene Strafen zu verhindern.
Unsere Unterweisungsplattform unterstützt Sie stets dabei, auf dem aktuellen Stand des Arbeitsschutzes zu sein und hilft Ihnen der Pflicht nachzukommen, Arbeitssicherheitsunterweisungen regelkonform durchzuführen. Durch unsere Arbeitsschutzexperten erhalten Sie das erforderliche Fachwissen zum Thema Arbeitsschutz, um Ihre Anforderungen im Unternehmen bestmöglich zu erfüllen.
In den folgenden Fällen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Unterweisungen zur Arbeitssicherheit durchzuführen:
- Vor Beginn neuer Tätigkeiten
- Bei Änderungen der Aufgaben
- Nach Unfällen und Beinaheunfällen
- Bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
- Regelmäßig, mindestens einmal im Jahr
Dabei wird zwischen Erstunterweisung, Wiederholungs-/bzw. regelmäßiger Unterweisung unterschieden. Die Zeitabstände richten sich nach der unternehmensbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Diese Beurteilung zielt darauf ab, Unfälle zu verhindern oder ihnen vorzubeugen. Die Arbeitssicherheitsunterweisung stellt zudem eine wichtige Ergänzung zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen dar.
Arbeitsschutz als E-Learning -
bleiben Sie flexibel!
Online-Unterweisungen werden immer beliebter und das hat auch einen guten Grund: Mitarbeiter können Schulungen komplett zeit- und ortsunabhängig absolvieren. Dank der schnellen und flexiblen Einsatzmöglichkeit der digitalen Unterweisungsplattform lassen sich Unterweisungen somit individuell in den Arbeitsalltag integrieren.
Ihnen als Arbeitgeber wird die Koordination somit erleichtert und der Verwaltungsaufwand wird deutlich reduziert. So wird der Betriebsablauf nicht gestört und Ihr Unternehmen spart wertvolle Zeit und Geld.
Die Arbeitsschutzunterweisungen sind jederzeit abrufbar und auch mobil verfügbar. Ihre Mitarbeiter können ohne Mehraufwand die Unterweisung auch auf einem Tablet oder Smartphone ausführen. Gleichzeitig profitieren Sie von der großen Anzahl an unterschiedlichen Arbeitsschutzunterweisungen, die alle übersichtlich in unserem Unterweisungskatalog auf unserer Plattform bereitgestellt sind.
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Klassische Themen und Bereiche der
Unterweisungen im Arbeitsschutz.
Arbeitsschutzunterweisungen sind in vielen Branchen unverzichtbar. Ob herstellende Industrie oder Büro: Unterschiedliche Branchen benötigen unterschiedliche Arbeitsschutzbelehrungen. TÜV Rheinland bietet Ihnen daher eine breite Palette an Online Arbeitssicherheitsunterweisungen zu verschiedenen Themenbereichen an, darunter viele auch in englischer Sprache.
Erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten Arbeitsschutzthemen für Ihr Unternehmen:
- allgemeine und übergeordnete Arbeitsschutzthemen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Büro und Bildschirmarbeit
- Produktion und Werkstatt
- Instandhaltung
- Bau und Montage
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Elektrosicherheit
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffe / Biologische Arbeitsstoffe / Gefahrgut
- Transport und Verkehr
- Lastenhandhabung
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Ihre Erfolgsfaktoren mit der Unterweisungsplattform für Arbeitsschutz von TÜV Rheinland.
Unterweisungen im Arbeitsschutz mit Unterweisungsnachweis sind eine wichtige Schutzmaßnahme für Arbeitnehmer und Unternehmen und daher Pflicht bei vielen Tätigkeiten. Mit der TÜV Rheinland Unterweisungslösung ermöglichen wir Ihnen die Durchführung von Online Unterweisungen so einfach wie nie zuvor. In unseren digital bereitgestellten Arbeitsschutzunterweisungen erfahren Ihre Mitarbeiter, wie sie Unfällen bestmöglich vorbeugen. Dafür erfolgt eine Aufklärung über die Gefahren des Arbeitsplatzes sowie das Erlernen richtiger Verhaltensweisen.
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Die TÜV Rheinland Unterweisungsplattform bietet über 100 hochwertige Schulungen in verschiedenen Themenbereichen, die für Ihren Betrieb zukunftswichtig sind. Entdecken Sie auch Unterweisungsthemen wie Datenschutz, Brandschutz, Informationssicherheit und mehr.
Mitarbeiter werden flexibel und ortsunabhängig geschult. Die Teilnahme an den Unterweisungen kann vom Mitarbeiter selbstbestimmt in den Arbeitsalltag integriert werden - Flexibel und ohne Aufwand.
Unsere Tarife sind an Ihren Bedarf angepasst. Abhängig davon, wie viele Mitarbeiter zu unterrichten sind, bieten wir in allen Tarifen gestaffelte Preise. Wächst Ihr Unternehmen, buchen Sie einfach auf den nächsthöheren Mitarbeiterumfang. Sie entscheiden zudem, welchen Funktionsumfang - Basic oder Professional - Sie benötigen. Und: Ihr Abonnement ist quartalsweise kündbar.
Alle Unterweisungsthemen der Plattform entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und werden stetig von Fachexperten auf ihre Aktualität geprüft. Der erfolgreiche Abschluss einer Unterweisung wird automatisch dokumentiert, nebst elektronischer Teilnahmebescheinigung. Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit direkt über die Unterweisungslösung Kontakt zu einer Führungskraft herzustellen, um Rücksprache zu halten.
Wir unterstützen Sie bestmöglich und nehmen Ihnen die Arbeit ab: durch unser Reporting haben Sie alle Sicherheitsunterweisungen und anderen Fortschritt immer im Blick und das System erinnert Ihre Mitarbeiter frühzeitig in einem von Ihnen definierten Unterweisungsintervall an durchzuführende Sicherheitsunterweisungen.
Nutzen Sie unsere Plattform zudem für individuelle Schulungen, die speziell auf die Begebenheiten und Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. In der TÜV Rheinland Unterweisungslösung verwalten Sie Ihre Daten selbstverständlich datenschutzkonform gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Zugriffe auf Ihre eigenen Schulungsinhalte.
Arbeitssicherheit im Büro:
darum sind Unterweisungen auch für Büroarbeitsplätze wichtig.
Die Arbeitssicherheitsunterweisung für Bürotätigkeiten ist von entscheidender Bedeutung, da auch in Büroumgebungen potenzielle Gefahren lauern können.
In den Schulungen werden Mitarbeiter über ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Brand- und Evakuierungsverfahren, den sicheren Umgang mit Bürogeräten sowie die Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken informiert. Darüber hinaus werden spezifische Anforderungen an die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz behandelt, einschließlich Stressmanagement und die Förderung des allgemeinen Wohlbefindens.
Durch eine fundierte Arbeitssicherheitsunterweisung können Mitarbeiter im Büroumfeld dazu befähigt werden, potenzielle Risiken zu erkennen, zu vermeiden und angemessen darauf zu reagieren, um ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Auszug unserer Themen und Produkten im Bereich Arbeitssicherheitsunterweisung Büro:
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Learning Management System (LMS) zu integrieren. Wir liefern Ihnen SCORM Module mit praxisrelevantem und leicht
verständlichem Wissen zu den unterschiedlichsten Themen.
Einbinden, zuweisen, lernen - los geht's!
FAQs zum Thema Unterweisung im Arbeitsschutz
Eine Unterweisung zum Arbeitsschutz ist wichtig, um Mitarbeiter darüber aufzuklären, wie sie Unfällen am Arbeitsplatz
bestmöglich vorbeugen können.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten
ausreichend und angemessen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen.
Durch die Schulung werden die
Mitarbeiter über die Gefahren am Arbeitsplatz informiert und lernen die richtigen Verhaltensweisen kennen, um sicher zu
arbeiten. Dies trägt dazu bei, Unfälle zu reduzieren und die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Unterweisung zum Arbeitsschutz muss zu verschiedenen Zeitpunkten angeboten bzw. absolviert werden:
- Vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit
- Bei Veränderungen im Aufgabenbereich
- Nach Unfällen oder Zwischenfällen
- Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
Diese Zeitpunkte sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festgelegt, das vorschreibt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz unterweisen müssen.
Ja, die Unterweisung zum Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Gemäß diesem Gesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Diese gesetzliche Vorgabe dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und Unfälle am Arbeitsplatz zu minimieren. Die Unterweisungen dienen als wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Arbeitsschutzkonzepts und tragen dazu bei, dass Mitarbeiter über potenzielle Gefahren informiert sind und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen kennen.
Unterweisungen zum Arbeitsschutz werden von verschiedenen Anbietern angeboten, darunter fallen:
- Anerkannte Prüfdienstleister wie z.B. TÜV Rheinland
- Berufsgenossenschaften
- Externe Schulungsanbieter und Weiterbildungsinstitute
- Interne Schulungsabteilungen von Unternehmen
- Online-Plattformen für Schulungen und Weiterbildungen
Diese Anbieter bieten eine Vielzahl von Schulungen und Unterweisungen zu verschiedenen Arbeitsschutzthemen an, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Eine Arbeitsschutzunterweisung bei TÜV Rheinland bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Hier die wichtigsten im Überblick:
- TÜV Rheinland zählt zu einem der renommiertesten Prüfdienstleistern mit langjähriger Erfahrung
- Alle Arbeitsschutzunterweisungen erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und werden stetig von Experten weiterentwickelt
- Angebot einer sehr breiten Palette (über 130) Arbeitsschutzunterweisungen, die bei Bedarf auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden können
- Intuitive Unterweisungsplattform für maximale Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit und einfache Überwachung des Unterweisungsstatus
- Bereitstellung aktualisierter Inhalte und moderner Lernformate
Darüber hinaus stellt die umfangreiche Plattform von TÜV Rheinland weitere Unterweisungen für Sie zu Verfügung, die für Ihren Betrieb zukunftswichtig sind. Entdecken Sie auch Unterweisungsthemen wie Datenschutz, Compliance, Informationssicherheit und mehr. Alle Inhalte sind immer aktuell und nachweissicher.
Der Ablauf einer Unterweisung im Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland ist einfach und effektiv gestaltet:
- Anmeldung: Sie registrieren sich auf der Unterweisungsplattform von TÜV Rheinland und wählen die gewünschte Unterweisung aus.
- Zugang zur Schulung: Nach der Anmeldung erhalten Sie Zugang zur Unterweisung über unsere intuitive Online-Plattform.
- Durchführung der Unterweisung: Sie absolvieren die Unterweisung in Ihrem eigenen Tempo und unabhängig von Ort und Zeit.
- Abschlussprüfung: In einigen Schulungen kann eine Abschlussprüfung enthalten sein, um das erworbene Wissen zu überprüfen.
- Teilnahmebescheinigung: Nach erfolgreichem Abschluss der Unterweisung erhalten Sie eine rechtssichere Teilnahmebescheinigung.
Unser Ablauf ist darauf ausgerichtet, Ihnen ein optimales Lernerlebnis zu bieten und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die Dauer einer Unterweisung zum Arbeitsschutz kann je nach den spezifischen Inhalten der Schulung variieren.
Typischerweise dauert eine Online-Unterweisung zum Arbeitsschutz zwischen 20 und 30 Minuten, abhängig von
der Komplexität der Themen und dem Umfang der zu vermittelnden Inhalte.
Einige Schulungen können in kurzen Modulen
präsentiert werden, während andere eine umfassendere Bearbeitung erfordern. Es ist wichtig, dass die Schulungsdauer ausreichend
ist, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um sicher am Arbeitsplatz zu
arbeiten.
Bei TÜV Rheinland können Sie den Umfang jeder Unterweisung einsehen, um die voraussichtliche Dauer abzuschätzen. Die Online-Durchführung der Arbeitsschutz-Unterweisung ermöglicht eine effiziente Schulung, welche sich in die bestehenden Organisationsprozesse sehr gut integrieren lässt. Zusätzlich ist der Status der Unterweisung jederzeit einsehbar.
Bei einer Unterweisung zum Arbeitsschutz werden typischerweise verschiedene Elemente behandelt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz
zu gewährleisten.
Dazu gehören:
- Identifizierung von Gefahren: Mitarbeiter lernen, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, einschließlich physischer, chemischer und ergonomischer Risiken.
- Sicherheitsverfahren: Die Schulung vermittelt den Mitarbeitern die korrekten Verfahren und Protokolle zur Vermeidung von Unfällen und zur Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Mitarbeiter werden darüber informiert, wie sie die geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden und richtig anlegen, um sich vor Verletzungen zu schützen.
- Notfallmaßnahmen: Die Schulung behandelt auch die angemessenen Schritte im Falle eines Notfalls oder Unfalls, einschließlich Evakuierungsverfahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Gesetzliche Vorschriften: Mitarbeiter werden über die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Arbeitsschutz informiert, um sicherzustellen, dass das Unternehmen die rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Diese Elemente können je nach Arbeitsumfeld und spezifischen Risiken variieren, bilden aber die grundlegenden Inhalte einer typischen Unterweisung zum Arbeitsschutz.
Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht am Arbeitsplatz und sind dafür verantwortlich, die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Zu den Pflichten eines Arbeitgebers gehören unter anderem:
- Bereitstellung sicherer Arbeitsbedingungen: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitsplatz frei von Gefahren ist und entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden.
- Information und Unterweisung: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informieren und entsprechende Schulungen und Unterweisungen bereitstellen.
- Bereitstellung von Schutzausrüstung: Falls erforderlich, müssen Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß verwendet wird.
- Überwachung der Arbeitsbedingungen: Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Darüber hinaus können Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu fördern, wie z.B. die Einrichtung von Gesundheitsprogrammen, flexiblen Arbeitszeiten oder die Bereitstellung von psychologischer Unterstützung.
Die Unterweisung zum Arbeitsschutz ist für eine Vielzahl von Berufen und Bereichen verpflichtend, insbesondere dort, wo Mitarbeiter potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Dazu gehören:
- Industrie- und Fertigungsbetriebe: Hier können Mitarbeiter mit Maschinen, Chemikalien und anderen potenziell gefährlichen Arbeitsbedingungen konfrontiert sein.
- Bauwesen und Baugewerbe: Auf Baustellen bestehen zahlreiche Risiken im Zusammenhang mit schweren Maschinen, Höhenarbeiten und anderen Bauaktivitäten.
- Gesundheitswesen: In Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen Mitarbeiter über Sicherheitsmaßnahmen im
Umgang mit Patienten, medizinischen Geräten und Infektionskontrolle informiert werden.
- Büroumgebungen: Auch in Büros können potenzielle Gefahren bestehen, wie z.B. ergonomische Risiken, Brandschutzmaßnahmen und Verhaltensrichtlinien im Notfall.
- Transport und Logistik: Mitarbeiter in Lagerhäusern, Speditionen und Transportunternehmen müssen über Sicherheitsverfahren beim Umgang mit Fahrzeugen, schweren Lasten und Lagermaterialien informiert werden.
Generell ist die Unterweisung zum Arbeitsschutz in allen Bereichen obligatorisch, in denen Arbeitnehmer potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, um ihre Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten.
Online-Unterweisungen für den Arbeitsschutz sind zulässig und werden in vielen Branchen anerkannt, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien können je nach Land, Region oder Industrie variieren, aber im Allgemeinen müssen Online-Unterweisungen:
- Den rechtlichen Anforderungen entsprechen: Die Schulungen müssen den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Arbeitsschutz entsprechen, einschließlich der Anforderungen an Inhalt, Umfang und Zertifizierung.
- Interaktivität bieten: Online-Unterweisungen sollten interaktive Elemente enthalten, wie z.B. Quizze, Tests oder Simulationen, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer das vermittelte Wissen verstehen und anwenden können.
- Überprüfbare Teilnahmebescheinigungen ausstellen: Nach Abschluss der Schulung sollten die Teilnehmer eine rechtssichere Teilnahmebescheinigung erhalten, die den erfolgreichen Abschluss der Unterweisung bestätigt und als Nachweis für die Arbeitgeber dienen kann.
- Aktualität und Relevanz sicherstellen: Die Inhalte der Online-Unterweisungen sollten regelmäßig aktualisiert und an die neuesten Best Practices und gesetzlichen Anforderungen angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Schulungen relevant und effektiv bleiben.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Online-Unterweisungen eine effiziente und praktische Möglichkeit bieten, Arbeitnehmer über Arbeitsschutzthemen zu informieren und ihre Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Als anerkannte Prüfstelle erfüllt TÜV Rheinland alle oben gelisteten und erforderlichen Kriterien für Online-Unterweisungen im Arbeitsschutz.
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