Online Unterweisungen für Gefahrstoffe –
Effektive Ergänzung zur mündlichen Unterweisung.
Sichern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter mit der TÜV Rheinland Gefahrstoffunterweisung. Unsere Schulung hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §14 zu erfüllen und den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb zu gewährleisten. Unsere Online-Unterweisung Gefahrstoffe bildet daher die optimale Ergänzung zur gesetzlich geforderten mündlichen Unterweisung und führt, wenn regelmäßig absolviert, zu einem nachhaltigen Lernergebnis Ihrer Mitarbeiter.
Gefährdungen im Umgang mit chemischen Stoffen
Gefahrstoffe werden definiert als die Stoffe, welche bei der Verwendung oder Herstellung eine „schädigende Wirkung für Mensch und Umwelt darstellen können“. Das heißt alle Stoffe, die sich in unmittelbarer Umgebung des Mitarbeiters befinden und gesundheitliche Schäden hervorrufen können, zählen zu den Gefahrstoffen im Betrieb. Mittlerweile sind beinahe 9000 Gefahrstoffe in deutschen Unternehmen im Gebrauch. Korrekter Umgang, sowie Präventiv- und Schutzmaßnahmen sind daher essenziell. Schaffen Sie mit unseren Gefahrstoffunterweisungen die wesentliche Grundlage zum Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Unterweisungen für Gefahrstoffe sind entscheidend:
Ihre Pflichten für Sicherheit und Compliance.
Alle Stoffe, die sich in unmittelbarer Umgebung des Mitarbeiters befinden und gesundheitliche Schäden hervorrufen können, zählen zu Gefahrstoffen im Betrieb. Da diese erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen können, ist eine umfassende Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen entscheidend für den Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Unsere Online-Schulung deckt alle wichtigen Aspekte mit dem Umgang von Gefahrstoffen ab, von der richtigen Lagerung bis zur sicheren Entsorgung. Sichern Sie so die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter durch regelmäßige Gefahrstoffunterweisung.
Gesetzliche Vorgaben der Gefahrstoffverordnung kennen und Strafen vermeiden
Laut GefStoffV §14 „Unterrichtung und Unterweisung aller Beschäftigen“ sind Betriebe gesetzlich dazu verpflichtet, für den Umgang mit Gefahrstoffen Unterweisungen durchzuführen und die Mitarbeiter hinsichtlich der Herstellung, Benutzung, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen zu schulen. Es ist essenziell, die Aufmerksamkeit Ihrer Mitarbeiter auf das Thema Gefahrstoffe zu lenken und sie über die richtigen Vorsichtsmaßnahmen zu informieren. Ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht kann im äußersten Fall strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Das sagt die Gefahrstoffverordnung zur Unterweisung
Gefährdungen durch chemische Stoffe sind oft nicht sofort erkennbar. Daher ist es unerlässlich, dass spezielle Richtlinien sowohl beim Umgang mit Gefahrstoffen als auch bei deren Unterweisung beachtet werden.
Gemäß GefStoffV §14(2) der Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Dies soll sicherstellen das alle schriftlichen Informationen auch verstanden wurden.
Die Unterweisungen zu Gefahrstoffen müssen zu folgenden Zeitpunkten absolviert werden:
- Vor Beginn der Tätigkeiten und
- danach regelmäßig einmal jährlich (bei Jugendlichen zweimal jährlich)
Zudem müssen die Unterweisungen arbeitsplatzbezogen und verständlich sein. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich zu dokumentieren und von den Unterwiesenen zu unterschreiben.
Unterweisungen zu Gefahrstoffen:
Inhalte und Vorteile bei TÜV Rheinland
Die Aufbewahrung von Gefahrstoffen ist in der Gefahrstoffverordnung klar geregelt. Daher lernen Ihre Mitarbeiter in der Unterweisung die Einstufung von Gefahrstoffen in das Gefahrstoffverzeichnis. Es ist wichtig, dass Ihre Arbeitnehmer auf den ersten Blick erkennen können, welche Risiken das zu benutzende Mittel birgt und wie der sachgerechte Umgang damit ist.
Wir zeigen die Defizite im Arbeitsalltag auf, erklären die Verhaltensregeln und die technischen Arbeitsverfahren mit Gefahrstoffen. Von der Lagerung bis zur fachgerechten Entsorgung erklären wir Schritt für Schritt die Gefahrstoffverordnung in der Unterweisung
Die Unterweisung Gefahrstoffe ist gesetzlich in mündlicher Form gefordert. Unser Lernmaterial zur Unterweisung Gefahrstoffe kann Ihnen als Vorlage für die mündliche Unterweisung dienen und festigt das Erlernte bei Ihren Mitarbeitern im Selbststudium. Alle Inhalte sind aktuell und leicht verständlich aufbereitet.
Registrieren Sie sich jetzt und entdecken Sie alle Kurse und Themenbereiche zu Gefahrstoffen! Alternativ bieten wir hier einen kostenfreien Zugang zur TÜV Rheinland Unterweisungsplattform an.
Ihre Erfolgsfaktoren mit der Unterweisungsplattform für Arbeitsschutz von TÜV Rheinland.
Mit Reports und periodischen Erinnerungen innerhalb unserer Unterweisungsplattform, können Ihre Mitarbeiter daran erinnert werden, wann die nächste Unterweisung für Gefahrstoffe ansteht und welche Unterweisung absolviert werden muss. Außerdem erhalten sie nach erfolgreicher Teilnahme und Bestehen des integrierten Wissenstest einen Teilnahmenachweis. Dieser kann, zusätzlich zum gesetzlich geforderten mündlichen Unterweisungsnachweis, bei den Behörden und Berufsgenossenschaften vorgelegt werden. Somit untermauern Sie, dass Sie die Verantwortung für das Thema angenommen haben und Ihre Mitarbeiter multimedial zu Gefahrstoffen unterwiesen haben. Dieser Ansatz führt nachweislich durch den Wiederholungseffekt zu einem nachhaltigerem Lernergebnis.
Dadurch, dass unsere Unterweisungen alle online und in mobiler Version verfügbar sind, können Ihre Mitarbeiter die Unterweisungen für Gefahrstoffe bequem von zuhause oder unterwegs zu jeder Zeit durchführen. Unsere Unterweisungsplattform ist damit eine schnelle und einfache Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern Unterweisungen zu Gefahrstoffen bereitzustellen.
Profitieren Sie von den Vorteilen der Online Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zu Gefahrstoffen.
Unser Angebot wird von Fachexperten mit langjähriger Erfahrung entwickelt und kontinuierlich aktuell gehalten. Unsere Unterweisungsinhalte werden dabei stetig geprüft und gesetzeskonform angepasst. Damit stellen wir Ihnen verständliche Arbeitsschutzunterweisungen zur Verfügung um Sie und Ihre Mitarbeiter bestmöglich vorzubereiten.
Die Schulung von Mitarbeitern kann jederzeit und von überall erfolgen. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Ihre Unterweisung Gefahrstoffe flexibel in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Unsere digitalen Unterweisungen sind in Lerndauer und Aufbau so aufbereitet, dass ein effektives Lernen ermöglicht wird. Mit der jährlichen Auffrischungsunterweisung Ihrer Mitarbeiter reduzieren Sie das Risiko für Gesundheit und Umwelt und kommen Ihrer Pflicht als Arbeitgeber nach.
Durch steuerbare Erinnerungen zur jährlichen Wiederholung der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter stellen Sie zudem sicher, dass jeder Betroffene die Unterweisung durchführt. Im Anschluss werden alle Teilnahmen durch einen automatisch anschließenden Wissenstest dokumentiert.
Die Sachverhalte werden mittels Videos und Animationen veranschaulicht. Abgerundet wird die Sicherung des Lernerfolgs durch Reportings und einfache Feedback Funktionen, mit denen Mitarbeiter inhaltliche Fragen mit Ihrem Fachpersonal klären können.
Dokumentieren Sie mit der TÜV Rheinland Unterweisungsplattform automatisch den erfolgreichem Abschluss der Unterweisung. Unsere Teilnahmebescheinigungen sind auch als Unterweisungsnachweis nutzbar. Für eine erhöhte Rechtssicherheit - ohne zusätzlichen Aufwand.
Entdecken Sie weitere Vorteile der TÜV Rheinland Unterweisungsplattform und lernen Sie unsere verschiedenen Tarife kennen.
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FAQs zum Thema Gefahrstoffe
Mitarbeiter, die in Betrieben mit der Lagerung, Herstellung, Verwendung, dem Transport oder der Entsorgung von Gefahrstoffen betraut sind, müssen jährlich eine Schulung erhalten. Des Weiteren sind Schulungen vor Beginn der Tätigkeit sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen erforderlich.
Unterweisungen für Gefahrstoffe müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Jugendliche müssen sogar zweimal im Jahr unterwiesen werden. Bei Änderungen in den Arbeitsbedingungen oder bei neuen Erkenntnissen zu Gefahrstoffen sollten zusätzliche Unterweisungen erfolgen.
Ja, die Unterweisung zu Gefahrstoffen ist in Deutschland gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über den Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen, um deren Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Dies umfasst unter anderem die richtige Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Gefahrstoffen sowie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung.
In einer Betriebsanweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen müssen folgende Punkte festgehalten werden:
- Name und Art des Gefahrstoffs
- Gefahren, die von dem Stoff ausgehen
- Sicherheitsmaßnahmen, die beim Umgang mit dem Gefahrstoff zu beachten sind
- Verhaltensregeln im Umgang mit dem Gefahrstoff
- Lagerung und Entsorgung des Gefahrstoffs
- Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle einer Exposition
- Notfallmaßnahmen und Kontaktdaten für den Notfall
- Persönliche Schutzausrüstung, die beim Umgang mit dem Gefahrstoff getragen werden muss
- Anweisungen zur regelmäßigen Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit dem Gefahrstoff
- Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit dem Gefahrstoff
Gefahrstoffe werden definiert als die Stoffe, welche bei der Verwendung oder Herstellung eine „schädigende Wirkung für
Mensch und Umwelt darstellen können”. Das heißt, alle Stoffe, die sich in unmittelbarer Umgebung des Mitarbeiters befinden
und gesundheitliche Schäden hervorrufen können, zählen zu den Gefahrstoffen im Betrieb. Dazu gehören zum Beispiel:
- Chemikalien wie Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Farben, Klebstoffe, Reinigungsmittel
- Brand- und Explosionsgefährliche Stoffe wie Benzin
- Biologische Arbeitsstoffe wie Viren, Bakterien, Schimmelpilze
- Stäube, Gase, Dämpfe, Nebel
- Radioaktive Stoffe
Es ist wichtig, diese Gefahrstoffe ordnungsgemäß zu lagern, zu kennzeichnen, zu handhaben und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Das Zusammenspiel von Online-Unterweisung und mündlicher Unterweisung führt durch den Wiederholungseffekt nachweislich zu einem nachhaltigeren Lernergebnis und wird daher empfohlen.
Jedoch ist auch vor oder nach einer Online-Schulung für Gefahrstoffe eine mündliche Unterweisung notwendig. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten, über die damit verbundenen Gefahren und Schutzmaßnahmen zu informieren und zu unterweisen. Dazu gehört auch eine mündliche Unterweisung, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter das Gelernte verstanden haben und richtig anwenden können.
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